Öffentlichkeitsarbeit Quelle: Justiz NRW
Die Staatsanwaltschaft Essen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Medien Auskünfte zu den anhängigen Ermittlungsverfahren, wenn und soweit die Aufklärung strafrechtlich relevanter Sachverhalte nicht durch vorzeitige Veröffentlichungen gefährdet wird.
In Angelegenheiten, die für die Öffentlichkeit von besonderer Bedeutung sind, werden - manchmal auch gemeinsam mit den ermittelnden Polizei- oder Fachbehörden - kurzfristig Pressekonferenzen einberufen.