Die Geschäftsverteilung des staats- und amtsanwaltlichen Dienstes für die allgemeinen Einzelsachen erfolgt auf Basis des Turnussystems.

Dieses System ist dadurch gekennzeichnet, dass die Zuordnung der Eingänge zu den Dezernaten allein per Software, rechnerisch unter Zugrundelegung des Arbeitsanteils, an den allgemeinen Sachen ermittelt wird.

Die Geschäftsverteilung der Sonderabteilungen richtet sich nach dem Nachnamen des ersten Beschuldigten in einem Verfahren, in Jugendverfahren auch nach dem Wohnort des Beschuldigten.

Erste Ansprechpartner  sind  die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter  der Serviceeinheiten, deren Telefonnummer Sie der Geschäftsverteilung entnehmen können.