Die Geschäftsverteilung des staats- und amtsanwaltlichen Dienstes für die allgemeinen Einzelsachen, sowie der Sonderabteilungen richtet sich nach dem Nachnamen des ersten Beschuldigten in einem Verfahren, sowie nach der automatischen Verteilung durch das Turnussystem. In Jugendverfahren zusätzlich auch nach dem Wohnort des Beschuldigten.
Erste Ansprechpartner sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Serviceeinheiten, deren Telefonnummer Sie der Geschäftsverteilung entnehmen können.
Hinweis: Die für Sie zuständige Abteilung steht vor den Buchstaben des Aktenzeichens (z.B. 20 Js .../25)