Die Geschäftsverteilung des staats- und amtsanwaltlichen Dienstes für die allgemeinen Einzelsachen erfolgt auf Basis des Turnussystems.
Dieses System ist dadurch gekennzeichnet, dass die Zuordnung der Eingänge zu den Dezernaten allein per Software, rechnerisch unter Zugrundelegung des Arbeitsanteils, an den allgemeinen Sachen ermittelt wird.