Die Zutrittsgangskontrolle befindet sich auf der linken Seite der Eingangshalle.
Seit dem Jahr 1999 haben sich alle Besucherinnen und Besucher, ähnlich wie an Flughäfen, einer Personen- und Gepäckkontrolle zu unterziehen.
Das Erfordernis dieser Maßnahmen hat sich in vollem Umfang bestätigt. Seit Beginn der Durchsuchungen wurde eine Vielzahl von Hieb-, Stich- und Schusswaffen sichergestellt. Obwohl die Kontrollen nicht überraschend durchgeführt werden, versuchen Besucherinnen und Besucher immer wieder, ihre zum Teil waffenscheinpflichtige Bewaffnung mitzunehmen.
Für die mit einer Personen- und Gepäckkontrolle verbundenen unvermeidlichen Unannehmlichkeiten, insbesondere Wartezeiten in Stoßzeiten, bitten wir um Verständnis. Wir sind sicher, dass diese Maßnahmen, die an immer mehr Gerichten im Bundesgebiet durchgeführt werden, einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung nicht nur der Sicherheit der Bediensteten sondern auch Ihrer Sicherheit im Gebäude leisten.