Wichtiger Hinweis zum Mailverkehr in Rechtssachen
Mittels E-Mail können
• Klagen,
• vorbereitende Schriftsätze,
• Anträge und
• sonstige Dokumente
nicht wirksam an Gerichte, Staatsanwaltschaften und Gerichtsvollzieher in Nordrhein-Westfalen übermittelt werden.
Für derartige Schreiben im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs sind die unter dem nachfolgenden Link aufgeführten Hinweise zu beachten:
Auf der Website der Justiz in Nordrhein-Westfalen erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können.
Natürlich stehen Ihnen die bisherigen Kommunikationswege per Post und Faxgerät auch weiterhin zur Verfügung.
Kommunikation mit der Justizverwaltung
In Verwaltungsangelegenheiten ist eine elektronische Kommunikation über dieselben Kommunikationswege wie in Rechtssachen möglich.
Zusätzlich bestehen folgende Möglichkeiten zur Kommunikation mit der Justizverwaltung:
- Verschlüsselte E-Mail = Den Download-Link zu dem öffentlichen Verschlüsselungszertifikat für die Justizeinrichtung, der Sie eine verschlüsselte E-Mail senden möchten, finden Sie auf der Seite: Linkliste Verschlüsselungszertifikate
- EGVP mit QES = Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach mit qualifizierter elektronischer Signatur
Seit dem 13. Oktober 2023 können Bürgerinnen und Bürger „Mein Justizpostfach“ (MJP) nutzen.
Der Dienst ist über die Internetseite Mein Justizpostfach
erreichbar und ermöglicht eine digitale, rechtssichere und kostenlose Kommunikation mit der Justiz.
Bürgerinnen und Bürger können damit zum Beispiel rechtswirksam Klagen bei Gericht einreichen oder Dokumente wie Mietverträge oder Bußgeldbescheide elektronisch an ihre Rechtsanwältin oder ihren Rechtsanwalt übermitteln.
Weitere Informationen finden Sie im Justizportal.: Mein Justizpostfach 
Der elektronische Rechtsverkehr mit der Justiz für Bürgerinnen und Bürger sowie nichtprofessionelle Einreicher
Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften
Es besteht bei allen Justizbehörden die Möglichkeit, Klagen, vorbereitende Schriftsätze, Anträge, sonstige Dokumente und Erklärungen in elektronischer Form einzureichen.
Für die rechtssichere elektronische Übermittlung auch in formbedürftigen oder fristgebundenen Angelegenheiten stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
• Sie können das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) nutzen. Informationen zum elektronischen Bürger- und Organisationenpostfach finden sie unter https://egvp.justiz.de/buerger_organisationen/index.php.
• Bürgerinnen und Bürger können außerdem „Mein Justizpostfach“ nutzen. Der Dienst ermöglicht ihnen eine digitale, rechtssichere und kostenlose Kommunikation mit der Justiz. „Mein Justizpostfach“ ist über die Internetseite https://mjp.justiz.de/#/ zu erreichen. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zur Einrichtung.
Besonderer Hinweis für den elektronischen Rechtsverkehr mit Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichten:
Die Einreichung einer Strafanzeige und/oder eines Strafantrags bei einer Staatsanwaltschaft oder einem Amtsgericht ist nicht formgebunden und deshalb grundsätzlich auch per E-Mail möglich. Die Nutzung der oben genannten sicheren Übermittlungswege bietet jedoch den Vorteil, dass Ihre persönlichen Daten geschützt sind und die Einreichung rechtssicher dokumentiert wird. Sollten Sie sich dennoch für eine Übermittlung per E-Mail entscheiden, geben Sie bitte möglichst Ihren vollständigen Namen, Ihre Adresse und eine Telefonnummer für Rückfragen an.
Im Übrigen müssen Sie damit rechnen, dass mittels E-Mail eine rechtssichere Übermittlung nicht gewährleistet ist. Bitte wählen Sie dann einen der o. g. sicheren elektronischen Übermittlungswege.
Vielen Dank für die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs.
Ich habe den Hinweis gelesen und möchte eine E-Mail
an die Staatsanwaltschaft Essen senden.
